1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Fa. Fox NewMedia – Dr. Thorsten Fox, nachfolgend kurz „Fox NewMedia“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend kurz „Kunden“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von Fox NewMedia nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Fox NewMedia und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. Fox NewMedia erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Konzeption und Entwicklung von interaktiven Web-Anwendungen, APPs, Datenbanken, Videos und 3-D-Animationen für die On- und Offline-Distribution, Grafik-Design und Web-Hosting Services. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen sowie den Leistungsbeschreibungen von Fox NewMedia.
2.1. Grundlage für die Arbeit von Fox NewMedia und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an Fox NewMedia auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt Fox NewMedia über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.
2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Fox NewMedia, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
3.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Fox NewMedia ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
3.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Fox NewMedia dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Fox NewMedia verfügbar sein.
3.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden Fox NewMedia alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und Fox NewMedia von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
3.4. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet Fox NewMedia dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.
3.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
3.6. Unvorhersehbarer Mehraufwand (Zusatzleistungen) bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
4.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von Fox NewMedia im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Im Falle von Software und falls keine anderweitigen Regelungen vereinbart sind, erwirbt der Kunde das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich unbeschränkte Recht zur internen Nutzung.
4.2. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben -vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen- bei Fox NewMedia.
4.3. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits mit Vertragsunterzeichnung alle daraus sich ergebenden Rechte sicherheitshalber in vollem Umfang an Fox NewMedia ab.
4.4. Soweit durch die Leistungserbringung von Fox NewMedia Rechte entstehen, wie z.B. Urheberrechte oder die Befugnis, Schutzrechte anzumelden, verbleiben diese bei Fox NewMedia, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist.
4.5. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
4.6. Fox NewMedia darf die von ihr entwickelten Medien, Publikationen und Programme angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Fox NewMedia und dem Kunden auf eine bestimmte Form festgelegt oder ausgeschlossen werden.
4.7. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Fox NewMedia. Über den Umfang der Nutzung steht Fox NewMedia ein Auskunftsanspruch zu.
5.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeiten von Fox NewMedia zu unterstützen. Der Kunde stellt Fox NewMedia alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von Fox NewMedia sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und nach Vereinbarung innerhalb der Vertragslaufzeit nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
5.2. Soweit Fox NewMedia beim Kunden arbeitet, wird der Kunde Fox NewMedia die erforderliche Zahl von Terminals mit Zugang zu den jeweiligen EDV-Anlagen einschließlich der notwendigen Programme im Rahmen der üblichen Betriebszeiten und innerhalb der betrieblichen Zugangsregelungen unentgeltlich zur Verfügung stellen. Bindungen an bestimmte Nutzungszeiten, insbesondere Einschränkungen von Nutzungszeiten, werden Fox NewMedia rechtzeitig mitgeteilt.
5.3. Die Vertragspartner benennen je einen projektverantwortlichen Mitarbeiter als Ansprechpartner für die Erteilung von Auskünften und die Herbeiführung von Entscheidungen.
6.1. Fox NewMedia ist berechtigt, die ihr übertragenden Aufgaben selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Die in diesen AGB enthaltenen Bedingungen für Leistungen von Fox NewMedia gelten in gleichem Umfang auch für Leistungen eines Unterauftragnehmers.
6.2. Von Fox NewMedia eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von Fox NewMedia eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von Fox NewMedia weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
7.1. Bei Werkleistungen wird Fox NewMedia dem Kunden zum Endtermin -soweit vereinbart- die Erfüllung der Leistungsmerkmale nach festgelegten Abnahmekriterien und mittels vom Kunden bereitzustellenden Testdaten und Testszenarien in einem Abnahmetest nachweisen.
7.2. Der Kunde wird die Leistungen nach erfolgreichem Abnahmetest und/oder der Übergabe unverzüglich abnehmen. Eine unerhebliche Abweichung von den vereinbarten Leistungsmerkmalen und Abnahmekriterien berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern. Die Verpflichtung von Fox NewMedia zur Fehlerbeseitigung gemäß Punkt "Gewährleistung" bleibt unberührt.
7.3. Gelingt es Fox NewMedia nicht, aus von ihr zu vertretenden Gründen zum Endtermin oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist, die vereinbarten Leistungsmerkmale nachzuweisen, so kann der Kunde nach dem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesem Fall gilt Punkt "Gewährleistung" entsprechend. Andere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
7.4. Eine wirtschaftliche Nutzung, egal ob ganz oder teilweise, steht der Abnahme gleich.
8.1. Fox NewMedia verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
8.2. Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Knowhow und Techniken, die sich nur auf die Informationsverarbeitung beziehen, frei nutzen.
8.3. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.
9.1. Fox NewMedia weist ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, EDV-Programme so zu entwickeln, dass sie unter allen denkbaren Umständen und zukünftigen Rechner- und Netzkonstellation fehlerfrei arbeiten.
9.2. Fox NewMedia gewährleistet bei Werkleistungen, dass die vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllt sind und dem Leistungsumfang entsprechen.
9.3. Fox NewMedia wird Gewährleistungsmängel, die vom Kunden in schriftlicher Form gemeldet wurden, beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und beträgt 6 Monate. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt, kann der Kunde hinsichtlich des Mangels nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises oder, falls der Wert oder die Tauglichkeit des Werkes erheblich gemindert ist, die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; Schadenersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen, soweit Fox NewMedia nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haftet.
9.4. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Fox NewMedia erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Fox NewMedia ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt Fox NewMedia von Ansprüchen Dritter frei, wenn Fox NewMedia auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch Fox NewMedia beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet Fox NewMedia für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit Fox NewMedia die Kosten hierfür der Kunde.
9.5. Fox NewMedia haftet nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
9.6. Fox NewMedia haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von Fox NewMedia wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag von Fox NewMedia, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung von Fox NewMedia für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von Fox NewMedia nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
9.7. Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
9.8. Die Gewährleistung erlischt für solche Programme, die der Kunde eigenständig verändert oder eingreift, außer in den Fällen in denen der Kunde nachweist, dass dieser Eingriff für den Fehler nicht ursächlich ist.
9.9. Fox NewMedia kann die Vergütung ihres Aufwands verlangen, soweit sie aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden ist, wenn sie nachweist, dass sie den Fehler nicht zu vertreten hat.
10.1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
10.2. Fox NewMedia wird nach einer Kündigung alle Arbeiten zur Erfüllung des betroffenen Leistungsumfangs unverzüglich oder nach einem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitplan einstellen. Der Kunde zahlt den vereinbarten Preis abzüglich des anteiligen Preises für jenen Leistungsumfang, der durch die Kündigung erspart wurde. Zusätzlich wird Fox NewMedia Leistungen, die im Zusammenhang mit der Kündigung entstanden sind, dem Kunden in Rechnung stellen. Darin eingeschlossen sind vereinbarte Ablösebeträge, durch die Kündigung entstandene zusätzliche Aufwendungen von Fox NewMedia, sowie Aufwendungen infolge einer damit verbundenen vorzeitigen Beendigung von Vereinbarungen im Unterauftrag.
10.3. Kündigt der Kunde aus Gründen, die von Fox NewMedia zu vertreten sind, zahlt er den Preis nur für diejenigen Teile der erhaltenen Leistung, die für ihn nutzbar sind.
11.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster, Westfalen.
11.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
Stand: Januar 2023, diese AGB ersetzen alle vorigen Ausgaben.