eBusiness & Web-Services
für Verbände, Veranstalter und Communities

1. Gegenstand des Vertrags

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Fa. Fox NewMedia – Dr. Thorsten Fox, nachfolgend kurz „Fox NewMedia“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend kurz „Kunden“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von Fox NewMedia nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Fox NewMedia und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4. Fox NewMedia erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Konzeption und Entwicklung von interaktiven Web-Anwendungen, APPs, Datenbanken, Videos und 3-D-Animationen für die On- und Offline-Distribution, Grafik-Design und Web-Hosting Services. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen sowie den Leistungsbeschreibungen von Fox NewMedia.

2. Vertragsbestandteile und Vertragsänderung

2.1. Grundlage für die Arbeit von Fox NewMedia und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an Fox NewMedia auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt Fox NewMedia über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.

2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Fox NewMedia, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. Vergütung

3.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Fox NewMedia ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

3.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Fox NewMedia dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Fox NewMedia verfügbar sein.

3.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden Fox NewMedia alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und Fox NewMedia von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

3.4. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet Fox NewMedia dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

3.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

3.6. Unvorhersehbarer Mehraufwand (Zusatzleistungen) bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

4. Urheber- und Nutzungsrechte

4.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von Fox NewMedia im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Im Falle von Software und falls keine anderweitigen Regelungen vereinbart sind, erwirbt der Kunde das nicht auss­chließliche, nicht übertrag­bare und zeitlich unbeschränkte Recht zur in­ter­nen Nutzung.

4.2. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben -vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen- bei Fox NewMedia.

4.3. Für den Fall der Weit­er­v­eräußerung tritt der Kunde bere­its mit Ver­trag­sun­terze­ich­nung alle da­raus sich ergeben­den Rechte sicher­heit­shal­ber in vollem Um­fang an Fox NewMedia ab.

4.4. Soweit durch die Leis­tungser­bringung von Fox NewMedia Rechte entste­hen, wie z.B. Urhe­ber­rechte oder die Befug­nis, Schutzrechte anzumelden, verbleiben diese bei Fox NewMedia, sofern ver­traglich nichts Ab­we­ichen­des vere­in­bart ist.

4.5. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

4.6. Fox NewMedia darf die von ihr entwickelten Medien, Publikationen und Programme angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Fox NewMedia und dem Kunden auf eine bestimmte Form festgelegt oder ausgeschlossen werden.

4.7. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Fox NewMedia. Über den Umfang der Nutzung steht Fox NewMedia ein Auskunftsanspruch zu.

5. Mitwirkungspflicht des Kunden

5.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit­en von Fox NewMedia zu un­ter­stützen. Der Kunde stellt Fox NewMedia alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von Fox NewMedia sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und nach Vereinbarung innerhalb der Vertragslaufzeit nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

5.2. Soweit Fox NewMedia beim Kunden ar­beit­et, wird der Kunde Fox NewMedia die er­forder­liche Zahl von Ter­mi­nals mit Zu­gang zu den jew­eili­gen EDV-An­la­gen ein­schließlich der notwendi­gen Pro­gramme im Rah­men der üblichen Be­trieb­szeit­en und in­ner­halb der be­trieblichen Zu­gangsregelun­gen un­ent­geltlich zur Verfügung stellen. Bindun­gen an bes­timmte Nutzungszeit­en, ins­beson­dere Ein­schränkun­gen von Nutzungszeit­en, wer­den Fox NewMedia rechtzeit­ig mit­geteilt.

5.3. Die Ver­tragspart­ner be­nen­nen je einen pro­jek­tver­ant­wortlichen Mi­tar­beit­er als Ansprech­part­ner für die Erteilung von Auskünften und die Her­beiführung von Entschei­dun­gen.

6. Unteraufträge / Leistungen Dritter

6.1. Fox NewMedia ist berechtigt, die ihr übertragenden Aufgaben selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Die in diesen AGB en­thal­te­nen Be­din­gun­gen für Leis­tun­gen von Fox NewMedia gel­ten in gle­ichem Um­fang auch für Leis­tun­gen eines Un­ter­auf­trag­nehmers.

6.2. Von Fox NewMedia eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von Fox NewMedia eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von Fox NewMedia weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

7. Abnahme von Leistungen

7.1. Bei Werkleis­tun­gen wird Fox NewMedia dem Kunden zum Endter­min -soweit vere­in­bart- die Erfüllung der Leis­tungsmerk­male nach fest­gelegten Ab­nah­mekri­te­rien und mit­tels vom Kunden bere­itzustel­len­den Test­dat­en und Test­szenar­ien in einem Ab­nah­me­test nach­weisen.

7.2. Der Kunde wird die Leis­tun­gen nach er­fol­gre­ichem Ab­nah­me­test und/oder der Übergabe un­verzüglich ab­nehmen. Eine uner­he­bliche Ab­we­ichung von den vere­in­barten Leis­tungsmerk­malen und Ab­nah­mekri­te­rien berechti­gen den Kunden nicht, die Ab­nahme zu ver­weigern. Die Verpflich­tung von Fox NewMedia zur Fehlerbe­sei­t­i­gung gemäß Punkt "Gewährleis­tung" bleibt un­berührt.

7.3. Gelingt es Fox NewMedia nicht, aus von ihr zu vertre­tenden Gründen zum Endter­min oder in­ner­halb ein­er angemesse­nen Nach­frist, die vere­in­barten Leis­tungsmerk­male nachzuweisen, so kann der Kunde nach dem Ablauf der Nach­frist vom Ver­trag ganz oder teil­weise zurück­zutreten. In diesem Fall gilt Punkt "Gewährleis­tung" entsprechend. An­dere Ansprüche, ins­beson­dere auf Schaden­er­satz, sind aus­geschlossen.

7.4. Eine wirtschaftliche Nutzung, egal ob ganz oder teil­weise, ste­ht der Ab­nahme gle­ich.

8. Ver­traulichkeit und Daten­schutz

8.1. Fox NewMedia verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

8.2. Die Ver­tragspart­ner wer­den wesentliche und nicht all­ge­mein bekan­nte An­gele­gen­heit­en des an­deren Ver­tragspart­ners mit der im Geschäftsleben üblichen Ver­traulichkeit be­han­deln. Die Ver­tragspart­ner können je­doch Ideen, Konzep­tio­nen, Knowhow und Tech­niken, die sich nur auf die In­for­ma­tionsver­ar­beitung beziehen, frei nutzen.

8.3. Die Ver­tragspart­ner wer­den per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en des jew­eils an­deren Ver­tragspart­ners nur für ver­traglich vere­in­barte Zwecke ve­r­ar­beit­en oder nutzen. Sie wer­den diese Dat­en ins­beson­dere gegen un­befugten Zu­griff sich­ern und sie nur mit Zus­tim­mung des an­deren Ver­tragspart­ners an Dritte weit­ergeben.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1. Fox NewMedia weist aus­drück­lich da­rauf hin, dass es nach dem Stand der Tech­nik nicht möglich ist, EDV-​Pro­gramme so zu en­twick­eln, dass sie unter allen denkbaren Umständen und zukünftigen Rechner- und Netzkonstellation fehler­frei ar­beit­en.

9.2. Fox NewMedia gewährleis­tet bei Werkleis­tun­gen, dass die vere­in­barten Leis­tungsmerk­male erfüllt sind und dem Leis­tung­sum­fang entsprechen.

9.3. Fox NewMedia wird Gewährleis­tungsmängel, die vom Kunden in schriftlich­er Form gemeldet wur­den, be­seit­i­gen. Die Gewährleis­tungs­frist be­gin­nt mit der Ab­nahme und be­trägt 6 Monate. Wird ein Man­gel nicht in­ner­halb angemessen­er Zeit be­seit­igt, kann der Kunde hin­sichtlich des Man­gels nach sein­er Wahl die Her­ab­set­zung des Preis­es oder, falls der Wert oder die Tauglichkeit des Werkes er­he­blich ge­mindert ist, die Rückgängig­machung des Ver­trages ver­lan­gen; Schaden­er­satzansprüche sind je­doch aus­geschlossen, soweit Fox NewMedia nicht in Fällen des Vor­satzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zu­gesichert­er Eigen­schaften zwin­gend haftet.

9.4. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Fox NewMedia erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Fox NewMedia ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt Fox NewMedia von Ansprüchen Dritter frei, wenn Fox NewMedia auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch Fox NewMedia beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet Fox NewMedia für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit Fox NewMedia die Kosten hierfür der Kunde.

9.5. Fox NewMedia haftet nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

9.6. Fox NewMedia haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von Fox NewMedia wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag von Fox NewMedia, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung von Fox NewMedia für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von Fox NewMedia nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

9.7. Bei Di­en­stleis­tun­gen beste­ht kein Anspruch auf Gewährleis­tung.

9.8. Die Gewährleis­tung erlis­cht für solche Pro­gramme, die der Kunde eigenständig verändert oder ein­greift, außer in den Fällen in denen der Kunde nachweist, dass dieser Eingriff für den Fehler nicht ursächlich ist.

9.9. Fox NewMedia kann die Vergütung ihres Aufwands ver­lan­gen, soweit sie auf­grund ein­er Fehler­mel­dung tätig gewor­den ist, wenn sie nach­weist, dass sie den Fehler nicht zu vertreten hat.

10. Vertragsdauer und Kündigungsfristen

10.1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

10.2. Fox NewMedia wird nach ein­er Kündi­gung alle Ar­beit­en zur Erfüllung des be­trof­fe­nen Leis­tung­sum­fangs un­verzüglich oder nach einem mit dem Auf­tragge­ber vere­in­barten Zeit­plan ein­stellen. Der Kunde zahlt den vere­in­barten Preis abzüglich des an­teili­gen Preis­es für je­nen Leis­tung­sumfang, der durch die Kündi­gung erspart wurde. Zusätzlich wird Fox NewMedia Leis­tun­gen, die im Zusam­men­hang mit der Kündi­gung ent­standen sind, dem Kunden in Rech­nung stellen. Darin eingeschlossen sind vere­in­barte Ablöse­be­träge, durch die Kündi­gung ent­standene zusätzliche Aufwen­dun­gen von Fox NewMedia, sowie Aufwen­dun­gen in­folge ein­er damit ver­bun­de­nen vorzeit­i­gen Beendi­gung von Vere­in­barun­gen im Un­ter­auf­trag.

10.3. Kündigt der Kunde aus Gründen, die von Fox NewMedia zu vertreten sind, zahlt er den Preis nur für diejeni­gen Teile der er­hal­te­nen Leis­tung, die für ihn nutzbar sind.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster, Westfalen.

11.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Stand: Januar 2023, diese AGB ersetzen alle vorigen Ausgaben.